
Wie Vorsorgeguthaben verloren gehen
Das Schweizer Vorsorgesystem ist gründlich, aber es verlässt sich auf eines: dass Sie erreichbar sind. Endet ein Arbeitsverhältnis, muss das Pensionskassenguthaben die Kasse verlassen. Wer dann keine neue Schweizer Stelle antritt und der Kasse nicht mitteilt, wohin das Geld soll, verliert leicht den Faden. Ein Umzug kommt dazu, die Post läuft ins Leere, und irgendwann weiß niemand mehr, wo eigentlich wie viel liegt.
Typisch sind drei Situationen: ein paar Jahre Arbeit in der Schweiz in jungen Jahren, mehrere Jobwechsel mit jeweils neuer Pensionskasse, oder das Ende einer Grenzgängertätigkeit, bei dem die Abwicklung im Trubel unterging. In allen Fällen gilt: Das Geld gehört weiter Ihnen.
Wo das Geld liegen kann
Meldet sich der Versicherte nach dem Austritt nicht, überweist die Pensionskasse das Guthaben nach einiger Zeit an die Auffangeinrichtung BVG, eine zentrale Einrichtung, die solche Gelder verwahrt. Ihr Guthaben kann also an drei Orten liegen: noch bei einer früheren Pensionskasse, auf einem Freizügigkeitskonto, das damals eröffnet wurde, oder bei der Auffangeinrichtung. Verzinst wird es überall, nur meist sehr bescheiden. Was ein Freizügigkeitskonto genau ist, erklären wir auf einer eigenen Seite.
So funktioniert die Suche
Für genau diesen Fall gibt es die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG. Sie führt die Meldungen aller Einrichtungen über kontaktlos gewordene Guthaben zusammen und beantwortet Suchanfragen kostenlos. Der Ablauf ist unspektakulär:
- Suchanfrage bei der Zentralstelle 2. Säule stellen, das geht schriftlich oder online.
- Personalien und möglichst die Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer) angeben. Sie steht auf alten Lohnabrechnungen, Versicherungsausweisen oder dem früheren Krankenkassenausweis. Hilfreich sind auch Namen und Zeiträume früherer Arbeitgeber.
- Die Zentralstelle teilt mit, welche Einrichtungen Guthaben auf Ihren Namen gemeldet haben, und Sie nehmen direkt mit diesen Kontakt auf.
Rechnen Sie mit etwas Bearbeitungszeit und halten Sie Nachweise über frühere Arbeitsverhältnisse bereit, falls eine Einrichtung Belege sehen will. Mehr braucht es in den meisten Fällen nicht.
Auch die AHV prüfen
Neben der Pensionskasse haben Sie in der Schweiz in die AHV eingezahlt, die staatliche erste Säule. Diese Beiträge gehen nicht verloren, sie werden bei der späteren Rente berücksichtigt. Prüfen lässt sich das über einen Auszug aus dem individuellen AHV-Konto, den Sie bei der zuständigen Schweizer Ausgleichskasse anfordern können. Gerade wer nur wenige Jahre in der Schweiz gearbeitet hat, vergisst diesen Anspruch gern. Was Grenzgänger dazu wissen sollten, steht auf unserer Seite Grenzgänger Schweiz: Rente.
Was nach dem Fund kommt
Ein gefundenes Guthaben ist ein schöner Moment, aber noch keine Strategie. Danach stellen sich die eigentlichen Fragen: Wie teilt sich das Guthaben in obligatorisch und überobligatorisch auf? Lohnt ein Wechsel zu einer günstigeren Freizügigkeitseinrichtung? Und wann und in welcher Reihenfolge soll das Geld später nach Deutschland fließen? Diese Entscheidungen haben wir auf den Seiten Freizügigkeitskonto Schweiz und Auszahlung nach Deutschland beschrieben.
Mein Rat aus der Praxis: Starten Sie die Suche auch dann, wenn Sie glauben, dass da nichts mehr ist. Die Anfrage kostet nichts, und ein übersehenes Guthaben aus ein paar Schweizer Arbeitsjahren ist schnell mehr wert als so mancher Sparplan. Und wenn etwas auftaucht: Erst die Aufteilung klären, dann entscheiden. Wer die Reihenfolge einhält, verschenkt kein Geld.