Welche Pensionskasse meinen Sie?

Deutsche PensionskasseSchweizer Pensionskasse
Was sie istBetriebliche Altersversorgung über den ArbeitgeberBerufliche Vorsorge, die „zweite Säule" der Schweiz
Regelfall der LeistungLebenslange Rente ab RentenbeginnRente oder Kapital, je nach Reglement
Vorzeitige AuszahlungNur in engen AusnahmenGesetzlich geregelte Bezugsfälle über die Freizügigkeit
Beim JobendeVertrag ruht oder wird privat fortgeführtGuthaben wandert auf ein Freizügigkeitskonto

Wer nach Jahren in der Schweiz zurückkehrt, hat oft mit beiden Systemen zu tun: einem alten deutschen Vertrag und einem Schweizer Guthaben. Umso wichtiger ist, die Regeln nicht zu vermischen.

Deutsche Pensionskasse: Rente als Regelfall

Die deutsche Pensionskasse gehört zur betrieblichen Altersversorgung. Sie ist darauf angelegt, ab dem Rentenbeginn eine lebenslange Rente zu zahlen. Vorher an das Geld zu kommen, ist die Ausnahme: Verträge lassen sich beitragsfrei stellen oder privat fortführen, aber nicht einfach auflösen. Eine Auszahlung vor dem Rentenbeginn kommt im Wesentlichen als Abfindung sehr kleiner Anwartschaften in Betracht.

Zum Rentenbeginn sehen viele Verträge ein Kapitalwahlrecht vor: Statt der Rente wird das angesparte Kapital ganz oder teilweise ausgezahlt. Ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag das erlaubt, steht in den Versicherungsbedingungen, und die Entscheidung muss meist innerhalb bestimmter Fristen vor dem Rentenbeginn getroffen werden.

Eine Klarstellung an dieser Stelle: Zu Versicherungsverträgen wie der deutschen Pensionskasse berate ich nicht, das ist Sache von Versicherungsexperten. Meine Arbeit beginnt, wenn Kapital frei wird und angelegt werden soll.

Schweizer Pensionskasse: mehrere Wege zum Guthaben

Das Schweizer System kennt deutlich mehr Wege. Endet Ihr Arbeitsverhältnis, ohne dass Sie in eine neue Schweizer Pensionskasse eintreten, wird das Guthaben als Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Von dort kann es in gesetzlich geregelten Fällen bezogen werden, etwa beim endgültigen Verlassen der Schweiz oder ab fünf Jahren vor dem Referenzalter. Für Rückkehrer mit Wohnsitz in Deutschland gilt dabei die Besonderheit, dass der obligatorische Teil in der Regel gesperrt bleibt, solange eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht.

Bei einer Pensionierung direkt aus der Kasse erlauben viele Reglemente, die Leistung als Rente, als Kapital oder gemischt zu beziehen. Die Details, von der Anmeldefrist für den Kapitalbezug bis zur Behandlung des Guthabens beim Tod, regelt das jeweilige Kassenreglement.

Die Einzelheiten für Rückkehrer habe ich auf eigenen Seiten beschrieben: den Überblick auf Freizügigkeitskonto Schweiz und den Ablauf des Bezugs auf Freizügigkeitskonto: Auszahlung nach Deutschland.

Rente oder Kapital: die Frage hinter der Frage

In beiden Systemen läuft die Auszahlungsfrage auf dieselbe Abwägung hinaus. Die Rente zahlt lebenslang und nimmt Ihnen das Risiko, älter zu werden als Ihr Geld. Das Kapital gehört Ihnen sofort, lässt sich anlegen und vererben, muss dafür aber selbst bewirtschaftet werden. Steuerlich werden beide Wege unterschiedlich behandelt, und die Entscheidung ist in aller Regel endgültig.

Wer zum Kapitalbezug neigt, sollte die Anschlussfrage vor dem Bezug beantworten: Wie wird aus dem Betrag ein verlässliches Einkommen? Genau dabei unterstütze ich, von der Anlagestrategie bis zur Absicherung gegen Kursrückgänge.

Steuern und Abgaben

Leistungen deutscher Pensionskassen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert, also bei Ihnen als Empfänger im Auszahlungsjahr. Bei gesetzlich Krankenversicherten können auf Betriebsrenten zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Bei Schweizer Guthaben kommen die Schweizer Quellensteuer und die deutsche Einordnung nach obligatorischem und überobligatorischem Teil zusammen; die Einzelheiten stehen auf der Seite Freizügigkeitskonto und Steuern.

Hinweis zu SteuerfragenDiese Seite erklärt das System, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Was eine Auszahlung in Ihrem Fall an Steuern und Abgaben auslöst, klären Sie bitte mit einem Steuerberater. Auf Wunsch arbeite ich direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Häufige Fragen

Kann ich mir meine deutsche Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen?

In aller Regel nicht. Die deutsche Pensionskasse ist betriebliche Altersversorgung und auf eine lebenslange Rente angelegt. Vor dem Rentenbeginn ist eine Auszahlung nur in engen Ausnahmen möglich, etwa als Abfindung einer Kleinbetragsrente. Ob Ihr Vertrag ein Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn vorsieht, steht in den Versicherungsbedingungen.

Und meine Schweizer Pensionskasse?

Das Schweizer System ist deutlich flexibler. Beim Austritt ohne neue Schweizer Pensionskasse wird das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen und kann in gesetzlich geregelten Fällen bezogen werden. Bei der Pensionierung erlauben viele Kassen zudem, die Leistung ganz oder teilweise als Kapital statt als Rente zu beziehen.

Was ist besser: Rente oder Kapital?

Darauf gibt es keine allgemeine Antwort. Die Rente nimmt Ihnen das Langlebigkeitsrisiko ab, das Kapital gibt Ihnen Flexibilität und Vererbbarkeit, und steuerlich werden beide Wege unterschiedlich behandelt. Die Entscheidung hängt von Gesundheit, Familiensituation, übrigen Einkünften und Vermögen ab und lässt sich nach dem Bezug nicht mehr ändern.

Fallen bei der Auszahlung Steuern und Sozialabgaben an?

Ja, in beiden Systemen. Leistungen deutscher Pensionskassen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert, und bei gesetzlich Krankenversicherten können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Bei Schweizer Guthaben greifen Quellensteuer und deutsche Besteuerung. Die Berechnung Ihres Falls gehört zu einem Steuerberater.

Berät Fairway Invest zu deutschen Pensionskassen-Verträgen?

Nein. Versicherungsverträge wie die deutsche Pensionskasse vermittle und berate ich nicht, dafür sind Versicherungsexperten zuständig. Meine Beratung setzt dort an, wo Kapital frei wird: bei der Frage, wie ein ausgezahlter Betrag angelegt und abgesichert wird, und bei Schweizer Vorsorgeguthaben auf dem Weg nach Deutschland.