Warum Ihr Pensionskassengeld auf einem Freizügigkeitskonto liegt

Die berufliche Vorsorge der Schweiz, also die Pensionskasse oder „zweite Säule", ist an das Arbeitsverhältnis gebunden. Endet die Anstellung, ohne dass Sie in die Pensionskasse eines neuen Schweizer Arbeitgebers wechseln, darf Ihr Guthaben nicht in der alten Kasse bleiben. Es wird als sogenannte Austrittsleistung fällig und muss nach dem Schweizer Freizügigkeitsgesetz auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden: ein Freizügigkeitskonto bei einer Bankstiftung oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung.

Genau das passiert bei einer Rückkehr nach Deutschland, am Ende einer Grenzgängertätigkeit oder bei einer längeren Erwerbspause. Das Geld bleibt rechtlich Vorsorgevermögen. Sie können nicht frei darüber verfügen, es ist aber weiterhin Ihr Eigentum und vom Vermögen der Stiftung getrennt. Wie das Konto im Detail funktioniert, erklärt die Grundlagenseite Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Falls Sie den Kontakt verloren habenMelden sich Versicherte nach dem Austritt nicht, überweisen Pensionskassen das Guthaben nach einiger Zeit an die Auffangeinrichtung BVG. Vergessene Guthaben lassen sich über die Zentralstelle 2. Säule in der Schweiz kostenlos suchen. Dieser Schritt lohnt sich nach jedem früheren Schweizer Arbeitsverhältnis.

Ihre drei Möglichkeiten

Mit einem bestehenden Freizügigkeitskonto gibt es im Kern drei Wege:

  • Liegen lassen: Das Guthaben bleibt auf dem Konto, bis Sie es ordentlich beziehen dürfen. Das ist der Standardfall und oft der teuerste, weil das Geld über Jahre kaum verzinst wird, während Gebühren und Inflation daran zehren.
  • Innerhalb des Vorsorgesystems gestalten: Sie können die Freizügigkeitseinrichtung wechseln, das Guthaben in eine Wertschriftenlösung überführen oder es bei erneuter Anstellung in der Schweiz in die neue Pensionskasse einbringen.
  • Auszahlung beantragen: In gesetzlich geregelten Fällen darf das Guthaben ganz oder teilweise bezogen werden. Welche Fälle das sind und wie der Weg über die Grenze abläuft, steht auf der Seite Freizügigkeitskonto: Auszahlung nach Deutschland.

Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrem Alter, der Aufteilung des Guthabens, Ihrer steuerlichen Situation und Ihren Plänen ab. Eine Standardantwort gibt es nicht. Es gibt aber für jede Konstellation eine nachvollziehbar sinnvolle Reihenfolge der Entscheidungen.

Wohnsitz Deutschland: die wichtigste Weiche

Für Rückkehrer ist entscheidend, dass die Schweiz beim Bezug von Vorsorgegeldern zwischen dem obligatorischen Teil, dem gesetzlichen Minimum nach BVG, und dem überobligatorischen Teil, allem darüber, unterscheidet. Wer in einen EU-Staat wie Deutschland zieht und dort gesetzlich rentenversichert ist, kann sich den obligatorischen Teil in der Regel nicht vorzeitig bar auszahlen lassen. Er bleibt bis kurz vor dem Referenzalter gebunden. Der überobligatorische Teil unterliegt dieser Sperre nicht.

Diese Weiche bestimmt fast alles Weitere: wie viel Geld wann verfügbar wird, in welchem Jahr welche Steuern anfallen und wie das Guthaben in der Zwischenzeit angelegt sein sollte. Deshalb steht am Anfang jeder Beratung die Frage, wie sich Ihr Guthaben auf die beiden Teile verteilt. Das geht aus dem Vorsorgeausweis oder einer Bestätigung der Freizügigkeitseinrichtung hervor.

Hinweis zu SteuerfragenDiese Seite erklärt das System, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Wie eine Auszahlung in Ihrem konkreten Fall in Deutschland und in der Schweiz behandelt wird, klären Sie bitte mit einem Steuerberater. Auf Wunsch arbeite ich direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Zins, Gebühren, Wertschriften: die Wartezeit kostet Geld

Auf einem klassischen Freizügigkeitskonto liegt das Guthaben als Kontoguthaben. Einen gesetzlichen Mindestzins wie in der Pensionskasse gibt es dort nicht, und die Sätze sind häufig sehr niedrig. Bei einem größeren Guthaben und einer Wartezeit von zehn oder fünfzehn Jahren ist das die teuerste Form der Geduld.

Die meisten Freizügigkeitsstiftungen bieten deshalb Wertschriftenlösungen an: Das Guthaben wird in Anlagegruppen oder Fonds investiert, mit wählbarem Aktienanteil. Das kann sinnvoll sein, verlagert aber Anlageentscheidung und Risiko zu Ihnen, und die Kostenunterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich. Auch der Wechsel zu einer anderen Freizügigkeitseinrichtung ist möglich und mitunter der einfachste Hebel.

Typische Fehler von Rückkehrern

  • Nichts tun: Das Guthaben liegt unverzinst, weil sich niemand zuständig fühlt. Die Schweizer Bank nicht, der deutsche Bankberater nicht.
  • Vorschnell auszahlen lassen: Eine Auszahlung zum falschen Zeitpunkt oder im falschen Jahr kann unnötig Steuern kosten. Reihenfolge und Timing sind gestaltbar.
  • Obligatorisch und überobligatorisch verwechseln: Wer die Sperrregel nicht kennt, plant mit Geld, das noch Jahre gebunden bleibt. Oder lässt umgekehrt verfügbares Geld liegen.
  • Den Wohnsitzwechsel nicht sauber dokumentieren: Abmeldung, Ansässigkeitsbescheinigung und Nachweise entscheiden später über die steuerliche Behandlung und die Erstattung der Schweizer Quellensteuer.

Wobei ich unterstütze

Als unabhängiger Berater mit Sitz am Hochrhein arbeite ich genau an dieser Schnittstelle. Ich verschaffe Ihnen Klarheit über Ihr Guthaben und seine Aufteilung, entwickle mit Ihnen die Reihenfolge der Schritte und kümmere mich um die Anlage des Geldes, sobald es in Deutschland angekommen ist. Für die steuerliche Würdigung Ihres Einzelfalls arbeite ich mit Ihrem Steuerberater zusammen. Für alles rund um Depot und Anlagestrategie bin ich Ihr Ansprechpartner. Mehr zu meiner Arbeitsweise steht auf der Seite Über mich.

Der Einstieg ist ein unverbindliches Erstgespräch, am besten mit Ihrem Vorsorgeausweis oder dem letzten Kontoauszug der Freizügigkeitseinrichtung als Grundlage.

Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto

Was passiert mit meiner Schweizer Pensionskasse, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?

Mit dem Austritt aus der Pensionskasse wird Ihr Guthaben als Austrittsleistung fällig. Treten Sie keiner neuen Schweizer Pensionskasse bei, muss das Geld auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Es bleibt damit Vorsorgevermögen und unterliegt weiterhin den Schweizer Vorsorgeregeln, auch wenn Sie längst in Deutschland wohnen.

Kann ich mir das Freizügigkeitskonto einfach nach Deutschland auszahlen lassen?

Nicht in jedem Fall und nicht immer vollständig. Bei Wohnsitz in einem EU-Staat wie Deutschland bleibt der obligatorische Teil des Guthabens in der Regel bis kurz vor dem Referenzalter gebunden, sofern Sie in Deutschland gesetzlich rentenversichert sind. Der überobligatorische Teil kann meist früher bezogen werden. Welche Regel bei Ihnen greift, zeigt die Aufteilung Ihres Guthabens.

Wie wird ein Freizügigkeitskonto verzinst?

Freizügigkeitskonten sind Kontolösungen mit oft sehr niedriger Verzinsung; einen gesetzlichen Mindestzins wie in der Pensionskasse gibt es dort nicht. Viele Stiftungen bieten alternativ Wertschriftenlösungen an, bei denen das Guthaben in Fonds angelegt wird. Ob sich das lohnt, hängt vor allem vom Anlagehorizont bis zur Auszahlung ab.

Muss ich mein Freizügigkeitskonto in der deutschen Steuererklärung angeben?

Das Guthaben selbst ist kein laufendes Einkommen, aber spätestens bei der Auszahlung entstehen steuerliche Pflichten in Deutschland, und je nach Konstellation können auch vorher Melde- oder Erklärungspflichten bestehen. Wie eine Auszahlung grundsätzlich behandelt wird, erkläre ich Ihnen gern im Gespräch. Die Beurteilung Ihres Einzelfalls gehört zu einem Steuerberater.

Berät Fairway Invest auch Personen, die noch in der Schweiz wohnen?

Nein. Die Beratung richtet sich an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die Vorsorgeguthaben in der Schweiz haben, etwa nach der Rückkehr oder zum Ende einer Grenzgängertätigkeit. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gelten andere aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen.