Die drei Wege im Überblick

  • Bei der Pensionierung: Rente, Kapital oder eine Mischung, je nachdem, was das Reglement Ihrer Kasse erlaubt. Der Kapitalbezug muss meist vorab angemeldet werden.
  • Beim Austritt vorher: Ihr Guthaben wird als Austrittsleistung fällig und auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Von dort gelten die gesetzlichen Bezugsfälle.
  • Während der Anstellung: Ein Vorbezug ist im Wesentlichen für selbst genutztes Wohneigentum möglich.

Der wichtigste Unterschied liegt zwischen den ersten beiden Wegen: Wer pensioniert wird, verhandelt mit seiner Pensionskasse. Wer vorher austritt, hat es danach mit einer Freizügigkeitseinrichtung zu tun, und für den Bezug gelten die Regeln, die wir auf der Seite Freizügigkeitskonto: Auszahlung nach Deutschland beschrieben haben.

Kapitalbezug bei der Pensionierung

Zur Pensionierung wandeln Schweizer Pensionskassen das Guthaben standardmäßig in eine lebenslange Rente um. Daneben erlauben viele Reglemente, die Leistung ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Das Gesetz garantiert einen Teilbezug, den Rest regelt die Kasse selbst.

Zwei Dinge entscheiden hier über Erfolg oder Ärger. Erstens die Anmeldefrist: Der Kapitalbezug muss bei vielen Kassen Monate oder sogar Jahre im Voraus angemeldet werden, und die Frist steht nur im Reglement. Zweitens die Endgültigkeit: Wer Kapital bezogen hat, bekommt dafür keine Rente mehr, und die Entscheidung lässt sich nicht rückgängig machen. Die Abwägung zwischen Rente und Kapital haben wir auf der Seite Pensionskasse auszahlen beschrieben.

Auch eine vorzeitige Pensionierung ist in vielen Reglementen vorgesehen, meist einige Jahre vor dem Referenzalter, gegen entsprechend tiefere Leistungen. Was in Ihrem Fall gilt, zeigt der Vorsorgeausweis zusammen mit dem Reglement.

Austritt vor der Pensionierung: die Austrittsleistung

Endet Ihr Schweizer Arbeitsverhältnis vor der Pensionierung, zahlt die Kasse nicht an Sie, sondern überweist die Austrittsleistung. Treten Sie in eine neue Schweizer Pensionskasse ein, geht das Geld dorthin. Gibt es keine neue Kasse, etwa bei einer Rückkehr nach Deutschland, muss das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Was das ist und wie es funktioniert, erklärt die Seite Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Eine Barauszahlung direkt beim Austritt kennt das Gesetz nur in wenigen Fällen, etwa beim endgültigen Verlassen der Schweiz, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder wenn das Guthaben kleiner ist als Ihr eigener Jahresbeitrag. Für den Wegzug in EU-Staaten gilt dabei die Sperre für den obligatorischen Teil.

Vorbezug für Wohneigentum

Während der Anstellung lässt sich Pensionskassengeld im Rahmen der Wohneigentumsförderung für selbst genutztes Wohneigentum vorbeziehen oder verpfänden, auch für eine Immobilie in Deutschland. Der Vorbezug reduziert die späteren Leistungen und hat eigene steuerliche Folgen. Er ist ein Werkzeug für einen klaren Zweck, kein Umweg zu einer vorzeitigen Auszahlung.

Besonderheiten bei Wohnsitz in Deutschland

Für Rückkehrer und Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland kommen drei Dinge zusammen. Erstens die EU-Sperre: Der obligatorische Teil einer Austrittsleistung bleibt in der Regel gebunden, solange Sie in Deutschland gesetzlich rentenversichert sind. Zweitens die Steuern: Die Schweiz behält eine Quellensteuer ein, Deutschland besteuert als Wohnsitzstaat, und die Erstattung will organisiert sein. Das Zusammenspiel steht auf der Seite Freizügigkeitskonto und Steuern. Drittens die Reihenfolge: Zeitpunkt und Staffelung des Bezugs sind gestaltbar, und genau hier wird verschenkt oder gewonnen.

Hinweis zu SteuerfragenDiese Seite erklärt das System, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Was ein Bezug in Ihrem Fall auslöst, klären Sie bitte mit einem Steuerberater. Auf Wunsch arbeite ich direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Der Einstieg in die Planung ist ein unverbindliches Erstgespräch, am besten mit Vorsorgeausweis und Reglement als Grundlage.

Häufige Fragen

Kann ich mir meine Schweizer Pensionskasse komplett auszahlen lassen?

Das hängt vom Zeitpunkt und von Ihrer Situation ab. Bei der Pensionierung erlauben viele Kassen den vollständigen oder teilweisen Kapitalbezug, geregelt im jeweiligen Reglement. Vorher wird das Guthaben beim Austritt zur Austrittsleistung und wandert auf ein Freizügigkeitskonto, von wo es nur in gesetzlichen Bezugsfällen fließt. Bei Wohnsitz in Deutschland bleibt der obligatorische Teil in der Regel bis kurz vor dem Referenzalter gebunden.

Welche Fristen gelten für den Kapitalbezug bei der Pensionierung?

Viele Pensionskassen verlangen, dass Sie den Kapitalbezug im Voraus anmelden. Die Fristen stehen im Reglement Ihrer Kasse und unterscheiden sich deutlich. Wer den Kapitalbezug erwägt, sollte das Reglement deshalb früh lesen und nicht erst im Jahr der Pensionierung.

Braucht es für die Auszahlung die Zustimmung des Ehepartners?

Bei Barauszahlungen und beim Kapitalbezug verlangen die Kassen bei Verheirateten üblicherweise die schriftliche Zustimmung des Ehepartners, oft mit beglaubigter Unterschrift. Das gehört zu den Standardunterlagen und sollte zeitlich eingeplant werden.

Was passiert steuerlich, wenn ich mir die Pensionskasse in die Schweiz auszahlen lasse und in Deutschland wohne?

Die Schweiz erhebt auf Kapitalleistungen eine Quellensteuer, bei Freizügigkeitsleistungen nach dem Tarif am Sitz der Einrichtung. Bei Wohnsitz in Deutschland hat grundsätzlich Deutschland das Besteuerungsrecht, und die Schweizer Steuer kann unter Voraussetzungen zurückgefordert werden. Die Einordnung des Einzelfalls gehört zu einem Steuerberater.