Zwei Systeme, mehrere Ansprüche
Als Grenzgänger zahlen Sie in die Schweizer Altersvorsorge ein: in die staatliche AHV, die erste Säule, und über den Arbeitgeber in die Pensionskasse, die zweite Säule. Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung, etwa aus früheren Arbeitsjahren in Deutschland, bleiben daneben bestehen. Im Ruhestand fließen dann typischerweise mehrere Leistungen nebeneinander, aus zwei Ländern und nach unterschiedlichen Regeln.
Die Beitragszeiten beider Länder gehen dabei nicht verloren. Für die Frage, ob Mindestversicherungszeiten erfüllt sind, werden deutsche und Schweizer Zeiten gegenseitig berücksichtigt; jede Kasse zahlt am Ende ihre eigene Rente aus ihren eigenen Beiträgen.
Die AHV-Rente: Anspruch aus der ersten Säule
Aus den AHV-Beiträgen entsteht ein Rentenanspruch, der auch bei Wohnsitz in Deutschland gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen; fehlende Beitragsjahre kürzen die Rente anteilig. Einen Überblick über Ihr AHV-Konto können Sie bei der zuständigen Schweizer Ausgleichskasse als Kontoauszug anfordern, was sich lange vor der Pensionierung lohnt, weil sich Lücken früh erkennen lassen.
Der Rentenantrag läuft für in Deutschland Wohnende über die Deutsche Rentenversicherung als Verbindungsstelle. Ein Kapitalbezug ist in der AHV nicht vorgesehen, sie zahlt als Rente.
Die Pensionskasse: Rente, Kapital oder Freizügigkeit
In der Pensionskasse sammelt sich für viele Grenzgänger der größte Einzelbetrag ihrer Altersvorsorge. Bei der Pensionierung stehen je nach Reglement Rente, Kapitalbezug oder eine Mischung offen; die Wege und Fristen haben wir auf der Seite Pensionskasse Schweiz auszahlen beschrieben. Endet die Grenzgängertätigkeit vorher, wird das Guthaben zur Austrittsleistung und wandert auf ein Freizügigkeitskonto.
Für die Planung wichtig: Auch als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die Aufteilung des Guthabens in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil, und an ihr hängen Verfügbarkeit und steuerliche Einordnung.
Quellensteuer und Besteuerung: die Grundzüge
Während der aktiven Zeit besteuert Deutschland den Grenzgängerlohn; die Schweiz darf nach dem Doppelbesteuerungsabkommen eine begrenzte Quellensteuer von höchstens 4,5 Prozent einbehalten, die Deutschland anrechnet. Voraussetzung ist die Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger, die regelmäßig zu erneuern ist.
Im Ruhestand dreht sich das Bild: Renten und Kapitalleistungen aus der Schweiz sind bei Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich hier steuerpflichtig, und einbehaltene Schweizer Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen lässt sich unter Voraussetzungen zurückfordern. Wie das Zusammenspiel funktioniert, steht auf der Seite Freizügigkeitskonto und Steuern. Für die Berechnung Ihres Falls ist ein Steuerberater zuständig, mit dem ich auf Wunsch direkt zusammenarbeite.
Wenn die Grenzgängertätigkeit endet
Ob Jobwechsel nach Deutschland, Ruhestand oder eine Pause: Mit dem Ende des Schweizer Arbeitsverhältnisses stellt sich die Freizügigkeitsfrage. Das Pensionskassenguthaben muss aus der Kasse heraus, und ab diesem Moment gelten die Regeln, die wir auf den Seiten Freizügigkeitskonto Schweiz und Auszahlung nach Deutschland beschrieben haben. Wer diesen Übergang plant, statt ihn geschehen zu lassen, entscheidet selbst über Anbieter, Anlage und später über Zeitpunkt und Reihenfolge des Bezugs.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Grenzgänger später eine Schweizer Rente?
Ja. Aus den AHV-Beiträgen entsteht ein Anspruch auf eine Schweizer Altersrente, die auch nach Deutschland gezahlt wird, und aus der Pensionskasse ein Anspruch auf Rente oder Kapital. Beide Ansprüche bleiben bestehen, wenn die Grenzgängertätigkeit endet. Die Höhe hängt von Beitragsjahren und Lohn ab und steht in den Auszügen der AHV und Ihrer Pensionskasse.
Wo beantrage ich die Schweizer AHV-Rente, wenn ich in Deutschland wohne?
Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung als Verbindungsstelle. Sie leitet ihn an die zuständige Schweizer Ausgleichskasse weiter. Stellen Sie den Antrag einige Monate vor dem geplanten Rentenbeginn, die grenzüberschreitende Bearbeitung braucht Zeit.
Wie wird meine Schweizer Rente in Deutschland besteuert?
Bei Wohnsitz in Deutschland sind Schweizer Renten grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. AHV-Renten werden dabei anders eingeordnet als Leistungen der Pensionskasse, und bei der Pensionskasse spielt die Aufteilung in obligatorisch und überobligatorisch eine Rolle. Die Berechnung gehört zu einem Steuerberater.
Was passiert mit meiner Pensionskasse, wenn ich nicht mehr in der Schweiz arbeite?
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird Ihr Guthaben zur Austrittsleistung und muss auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden, sofern keine neue Schweizer Pensionskasse folgt. Dort bleibt es Vorsorgevermögen, bis ein gesetzlicher Bezugsfall eintritt.